Matthias Wunsch

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

SACHVERSTÄNDIGER
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Versicherungsgutachten

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung oder durch Antrag einer Partei auf ein selbständiges Beweisverfahren durch das zuständige Gericht per Beweisbeschluss veranlasst. Im Weiteren dienen die Feststellungen und Ergebnisse des Sachverständigen-
gutachtens der Verfahrensauseindersetzung.

Besondere Erfahrungen:

• Feuchteschäden
• Schimmelbildung
• Wärmeschutz
• Altbausanierung
• Oberflächenbeschaffenheiten
• Rissbildungen in tragenden und
nichtragenden Bauteilen

Durch die umfangreiche praktische Erfahrung von Baumaßnahmen an Altbauten und denkmalgeschütz-ten Objekten können nicht nur Mängel an Neubauten sondern auch komplizierte Fragestellungen unter den schwierigen Bedingungen der Altbausubstanz beurteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Wohnbauten, gewerbliche Bauten oder sonstige Gebäudetypen handelt.

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