|
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten
werden im
Rahmen einer
zivilrechtlichen
Auseinandersetzung
oder durch
Antrag einer
Partei auf
ein selbständiges
Beweisverfahren
durch das
zuständige
Gericht
per Beweisbeschluss
veranlasst.
Im Weiteren
dienen die
Feststellungen
und Ergebnisse
des Sachverständigen-
gutachtens
der Verfahrensauseindersetzung.
Besondere
Erfahrungen:
•
Feuchteschäden
•
Schimmelbildung
•
Wärmeschutz
•
Altbausanierung
•
Oberflächenbeschaffenheiten
•
Rissbildungen
in tragenden
und
nichtragenden
Bauteilen
Durch
die umfangreiche
praktische
Erfahrung
von Baumaßnahmen
an Altbauten
und denkmalgeschütz-ten
Objekten
können
nicht nur
Mängel
an Neubauten
sondern
auch komplizierte
Fragestellungen
unter den
schwierigen
Bedingungen
der Altbausubstanz
beurteilt
werden.
Dabei spielt
es keine
Rolle, ob
es sich
um Wohnbauten,
gewerbliche
Bauten oder
sonstige
Gebäudetypen
handelt.
|