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Privatgutachten
Alle nicht
durch das
Gericht
per Beweisbeschluss
initiierten
Gutachten
sind Privatgutachten.
Diese können
unterschiedlichen
Zwecken
dienen.
Sie helfen,
sich Klarheit
über
Mängel,
deren Ursachen
und Beseitigungskosten
zu verschaffen.
Außerdem
bieten sie
eine Grundlage,
sich mit
dem Anspruchsgegner
außergerichtlich
zu einigen
oder eine
gerichtliche
Auseinandersetzung
vorzubereiten.
Vor Gericht
unterstützt
ein sorgfältig
erarbeitetes
Gutachten
den substantiierten
Parteienvortrag.
Die Themen
können
vielfältig
sein und
gegebenenfalls
werden andere
Spezialgutachter
und Labore
zur kompletten
Bearbeitung
der Aufgabenstellung
hinzugezogen
und in die
Bearbeitung
integriert.
Dadurch
werden für
den Auftraggeber
die Schnittstellen
minimiert
und ein
einheitlicher
Ansprechpartner
wird gewährleistet.
Häufige
Aufgabenstellungen
sind:
•
Feuchteschäden
•
Schimmelerscheinungen
•
Baulicher
Wärmeschutz
•
Risse in
den unterschiedlichsten
Bauteilen
•
Feststellungen
des Gebäudezustandes
vor Beginn
umfangreicher
Nachbarschaftsbebauung
oder bei
Übergaben
von Mietflächen
•
Feststellung
des Bautenstandes
•
Schäden
an Fußbodenkonstruktionen
•
Dokumentation
von Mängeln
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