Matthias Wunsch

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

SACHVERSTÄNDIGER
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Versicherungsgutachten

Privatgutachten

Alle nicht durch das Gericht per Beweisbeschluss initiierten Gutachten sind Privatgutachten. Diese können unterschiedlichen Zwecken dienen. Sie helfen, sich Klarheit über Mängel, deren Ursachen und Beseitigungskosten zu verschaffen. Außerdem bieten sie eine Grundlage, sich mit dem Anspruchsgegner außergerichtlich zu einigen oder eine gerichtliche Auseinandersetzung vorzubereiten. Vor Gericht unterstützt ein sorgfältig erarbeitetes Gutachten den substantiierten Parteienvortrag.

Die Themen können vielfältig sein und gegebenenfalls werden andere Spezialgutachter und Labore zur kompletten Bearbeitung der Aufgabenstellung hinzugezogen und in die Bearbeitung integriert. Dadurch werden für den Auftraggeber die Schnittstellen minimiert und ein einheitlicher Ansprechpartner wird gewährleistet.

Häufige Aufgabenstellungen sind:

• Feuchteschäden
• Schimmelerscheinungen
• Baulicher Wärmeschutz
• Risse in den unterschiedlichsten Bauteilen
• Feststellungen des Gebäudezustandes vor Beginn
umfangreicher Nachbarschaftsbebauung oder bei
Übergaben von Mietflächen
• Feststellung des Bautenstandes
• Schäden an Fußbodenkonstruktionen
• Dokumentation von Mängeln

RissbreitenerkundungSchimmelpilzbefall
Impressum