Matthias Wunsch

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

SACHVERSTÄNDIGER
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel im Auftrag von Versicherungen in einem Schadenfall in Auftrag gegeben. Die Bearbeitung zielt in erster Linie auf die Feststellung der Schadensursachen und der notwendigen Maßnahmen zur Schadenbeseitigung sowie deren Kostenermittlung ab. Oftmals spielt die Frage der Ermittelung des Neu- bzw. des Zeitwertes eine entscheidende Rolle.

Für die Bearbeitung der meist komplexen Sachverhalte werden Sachverständige anderer spezieller Fachgebiete hinzugezogen und in die Gesamtbearbeitung integriert. Dadurch entfällt für den Auftraggeber der Koordinationsaufwand und ein einheitlicher Ansprechpartner kann gewährleistet werden. Kurzfristige Reaktionszeiten und Schadensaufnahme können innerhalb von 24 Stunden abgesichert werden.

Neben den Gutachten kann die fachgerechte und kostenoptimierte Schadensbeseitigung bis hin zur Fertigstellung, Abnahme und Rechnungsprüfung für den Auftraggeber übernommen werden.

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